Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Matthias Schmid Mediendesign

 PDF herunterladen

 

1  Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Matthias Schmid Mediendesign, Inhaber Matthias Schmid, Blumenstetterstraße 21, 72393 Burladingen, Deutschland (nachfolgend „M. Schmid Mediendesign“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

1.2
Diese AGB gelten ergänzend zu den individualvertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der Individualvereinbarung (z. B. im konkreten Auftrag) diesen AGB vor.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht nochmals gesondert widersprechen.

1.4
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von M. Schmid Mediendesign unter: https://schmid-medien.design/agb dauerhaft abrufbar und kann vom Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden.

1.5
Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Aufträge und Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn M. Schmid Mediendesign im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist.

1.6
Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

2  Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Angebote von M. Schmid Mediendesign sind ab dem Tag des Zugangs 3 Wochen lang zu den genannten Preisen und Konditionen gültig. Nach Ablauf dieser Dreiwochenfrist ist M. Schmid Mediendesign an das Angebot nicht mehr gebunden.

2.2
Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der Frist annimmt. Einer separaten Bestätigung bedarf es nicht. Der Beginn der Arbeit oder die Rechnungsstellung stehen einer Bestätigung gleich.

2.3
Erteilt M. Schmid Mediendesign einen Kostenvoranschlag, ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an M. Schmid Mediendesign zu sehen, das der Annahme durch M. Schmid Mediendesign bedarf.

2.4
Verträge sowie Nebenabreden, Nachträge und Vertragsänderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail.

2.5
An allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, Entwürfen, Konzepten, Grafiken und sonstigen Materialien behält sich M. Schmid Mediendesign die Eigentums- und Urheberrechte vollumfänglich vor. Diese Unterlagen und Inhalte dürfen Dritten nicht ohne die ausdrückliche schriftliche oder in Textform erteilte Zustimmung von M. Schmid Mediendesign zugänglich gemacht oder anderweitig verwertet werden.

3  Leistungsgegenstand, Umfang und Sonderregelungen

3.1
M. Schmid Mediendesign erbringt Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen Konzeption, Beratung, Webdesign und Website-Programmierung, Online-Marketing, Brand Design, Unternehmenskommunikation, Grafikdesign sowie Produkt- und Werbefotografie.

3.2
Gegenstand des Vertrages kann zudem der Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) sein. Es bleibt unberücksichtigt, ob M. Schmid Mediendesign die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

3.3
Den konkreten Umfang der zu erbringenden Einzelleistungen legen die Vertragsparteien individuell fest. Er ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, den Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen oder den schriftlichen Leistungsbeschreibungen von M. Schmid Mediendesign.

3.4
Soweit die Leistungen dem vereinbarten Briefing entsprechen, sind Beanstandungen und Mängelrügen hinsichtlich subjektiver gestalterischer oder künstlerischer Bewertungen ausgeschlossen.

3.5
Im vereinbarten Honorar sind, sofern nicht anders geregelt, bis zu zwei (2) Korrekturdurchgänge (Änderungsschleifen) des gelieferten Entwurfs enthalten. Ein Korrekturdurchgang umfasst alle Änderungen, die der Kunde in einer Feedback-Runde (z. B. per E-Mail oder während eines Telefonates) zusammenfasst. Jede weitere Feedback-Runde gilt als Zusatzleistung und wird nach Zeitaufwand auf Basis der aktuellen Stundensätze von M. Schmid Mediendesign gesondert berechnet.

3.6
M. Schmid Mediendesign ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer (z. B. Druckereien, Hosting-Anbieter, Stockfoto-Plattformen, Softwareanbieter) zu vergeben. Hierbei bleibt M. Schmid Mediendesign alleiniger Vertragspartner des Kunden. Sofern für M. Schmid Mediendesign ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft, erfolgt kein Einsatz von Subunternehmern.

3.7
M. Schmid Mediendesign ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein-zusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Für KI-generierte Inhalte kann keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, Schutzfähigkeit oder Exklusivität übernommen werden.

3.8
Website-Erstellung & Programmierung: Die Erstellung von Websites und Onlineshops erfolgt als Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) auf Basis des Angebots oder eines vereinbarten Pflichtenhefts. Das Antwortzeitverhalten der Website richtet sich nach dem marktüblichen Standard bei vergleichbarem Umfang. Eine SEO-Optimierung oder Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte auf Barrierefreiheit oder rechtliche Zulässigkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

3.9
Abnahme & Mängelansprüche: Nach Bereitstellung oder Lieferung des Werks (gilt sowohl für Software / Websites als auch für Print- und Fotoprodukte) gilt das Werk spätestens 14 Kalendertage nach Bereitstellung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel in Textform rügt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate.

3.10
Hosting & Wartung: Sofern M. Schmid Mediendesign keine weitergehenden Wartungs- und Pflegeleistungen vertraglich übernimmt, ist allein der Kunde für die technische Instandhaltung, CMS-Aktualität und Backups verantwortlich. Für Sicherheitslücken oder Funktionseinschränkungen, die durch nachträgliche Updates von Drittanbietern (z. B. PHP-Versionssprünge des Hosters oder Browser-Updates) entstehen, wird keine Haftung übernommen. M. Schmid Mediendesign wird den Kunden über bekannte Sicherheitslücken informieren, sofern diese die Nutzung der Website beeinträchtigen.

3.11
Produkt- & Werbefotografie: Bei Foto- und Videoaufnahmen steht M. Schmid Mediendesign die gestalterische und künstlerische Freiheit zu. Der Kunde stellt sicher, dass Aufnahmeorte (z. B. Betriebsräume) zugänglich und vorbereitet sind und Personen, die abgelichtet werden sollen, vorab ihre wirksame Einwilligung erteilt haben. Nach Abschluss des Shootings stellt M. Schmid Mediendesign eine Vorauswahl bereit. Der Kunde erhält ausschließlich die final bearbeiteten Bilddateien, ein Anspruch auf Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.

3.12
Print-Design, Druckfreigabe und Belegexemplare: Vor der Produktions- oder Druckfreigabe von Printmedien erhält der Kunde einen digitalen Korrekturabzug zur Prüfung und Freigabe. Der Kunde ist verpflichtet, diesen sorgfältig auf Satz-, Farb-, Rechtschreib- und Layoutfehler zu prüfen. Mit der Erteilung der Druckfreigabe („Gut zum Druck“) in Textform geht das Risiko für alle erkennbaren Fehler auf den Kunden über. Für geringfügige, drucktechnisch bedingte Farbabweichungen zum Monitorbild wird keine Haftung übernommen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde M. Schmid Mediendesign 2 bis 5 einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich. M. Schmid Mediendesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und Dritten vorzuführen.

3.13
Suchmaschinenoptimierung (SEO), Optimierung für KI-Assistenten (GEO) & Werbeschaltung (SEA): Leistungen im Bereich SEO, GEO und SEA (z. B. Google Ads) werden als reine Dienstleistung (§ 611 BGB) erbracht. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, das Erreichen bestimmter Platzierungen (Rankings) oder Klickzahlen werden nicht geschuldet, da diese von Algorithmen Dritter abhängen. Das Werbebudget für Anzeigen (SEA) wird vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt und ist nicht im Agenturhonorar enthalten.

3.14
Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Konkretisierungen der Leistungsbeschreibungen während der Zusammenarbeit werden für beide Parteien verbindlich, wenn:
a) M. Schmid Mediendesign die Abrede im vereinbarten Projektmanagement-Tool einträgt und der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht, oder
b) M. Schmid Mediendesign dem Kunden die Abrede in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt und der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

4  Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1
Damit die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht werden können, ist M. Schmid Mediendesign auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde unterstützt M. Schmid Mediendesign bei der Erfüllung der Leistungen durch die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit dies notwendig ist.

4.2
Die Vertragsparteien benennen einander feste Ansprechpartner, die für sämtliche das Projekt betreffenden Fragen verbindlich abstimmungs- und entscheidungsbefugt sind. Bei Ausfall (Urlaub, Krankheit etc.) sind unverzüglich Ersatzpersonen zu benennen. Personelle Wechsel
sind unverzüglich in Textform mitzuteilen; bis dahin gelten die bisherigen Ansprechpartner als uneingeschränkt vertretungsberechtigt.

4.3
Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Grafiken, Bilder, Logos) müssen in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format vorliegen. Sofern nicht anders vereinbart liefert M. Schmid Mediendesign die digitalen Leistungsergebnisse ebenso in gängigen Standard-Ausgabeformaten (z .B. PDF/X-3 oder -4 für Druckdaten, JPEG / PNG für Bilder).

4.4
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte sowie für die sichere Aufbewahrung und Verwaltung von Zugangsdaten verantwortlich.

4.5
Die vom Kunden geschuldeten Mitwirkungsleistungen erfolgen für M. Schmid Mediendesign unentgeltlich. Ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht.

4.6

Erbringt M. Schmid Mediendesign Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden (z. B. Foto-shootings, Schulungen), stellt der Kunde in seiner Betriebssphäre unentgeltlich alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Räumlichkeiten, Netzzugang) sowie eine befugte Kontaktperson bereit.

5  Termine, Fristen und Leistungsverzögerung

5.1
Von M. Schmid Mediendesign genannte Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Zieltermine, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart (Fixtermine).

5.2
M. Schmid Mediendesign haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus einer fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkungsleistung des Kunden ergeben. In diesem Fall verlängern sich die Fristen automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.3
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder unverschuldete Server- und Netzausfälle) berechtigen M. Schmid Mediendesign, die Projektdurchführung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn dadurch wichtige Termine des Kunden nicht eingehalten werden können.

5.4
Soweit M. Schmid Mediendesign im Namen und auf Rechnung des Kunden Fremdleistungen (z. B. an Druckereien oder Hoster) vermittelt, haftet M. Schmid Mediendesign nicht für Lieferschwierigkeiten oder Versäumnisse dieser Drittanbieter. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen durch unrichtige oder nachträglich geänderte Kundenangaben hat M. Schmid Mediendesign nicht zu vertreten. Die Mehrkosten trägt der Kunde.

5.5
Nimmt der Kunde Änderungen an Aufträgen vor oder bricht ein Projekt vorzeitig ab, hat er M. Schmid Mediendesign alle dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen und von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Ein vorzeitiger Projektabbruch bedarf der Zustimmung von M. Schmid Mediendesign in Textform.
Wird zugestimmt, hat M. Schmid Mediendesign das Recht, neben den erbrachten Leistungen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Netto-Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6  Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1
Alle Preise gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2
Bei Projekten mit längerer Laufzeit behält sich M. Schmid Mediendesign das Recht vor, angemessene Teilzahlungen (Abschlagsrechnungen) zu verlangen (beispielsweise: 30 % bei Beauftragung, 40 % nach Zwischenpräsentation, 30 % bei Fertigstellung). Teilzahlungen werden nur fällig, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.

6.3
Rechnungen von M. Schmid Mediendesign sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.

6.4
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist M. Schmid Mediendesign berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge sowie die Erbringung ausstehender Leistungen bis zur vollständigen Begleichung einzustellen (Leistungsverweigerungsrecht).

6.5
Während des Verzugs sind offene Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem behält sich M. Schmid Mediendesign die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) vor.

6.6
Dem Kunden ist bekannt, dass auf die gestalterischen Leistungen die gesetzliche Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) anfallen kann. Diese ist nicht im Honorar enthalten und vom Kunden direkt an die KSK zu melden und zu tragen.
Für die Anmeldung, Verwertung und Entrichtung von Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) ist ebenfalls ausschließlich der Kunde verantwortlich.

7  Urheber- und Nutzungsrechte

7.1
Alle von M. Schmid Mediendesign erstellten Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Fotografien, Quellcodes und finalen Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann als vereinbart, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

7.2
Sofern nicht anders vereinbart, ist bereits die Erstellung von Entwürfen kostenpflichtig. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe keine Nutzungsrechte in Anspruch oder bricht das Projekt ab, bleibt die Vergütung für die Entwurfsarbeit in voller Höhe fällig.

7.3
M. Schmid Mediendesign räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen ein. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Übertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform und ist gesondert zu vergüten.

7.4
Die Einräumung und Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher finanzieller Forderungen von M. Schmid Mediendesign aus dem jeweiligen Auftrag. Eine Nutzung der Werke vor der vollständigen Bezahlung ist nicht gestattet.

7.5
Der Kunde erhält ausschließlich die für den Verwendungszweck finalen Nutzdaten (z. B. Bilddaten in Standardformaten oder finale Druck-PDFs). Alle im Rahmen der Leistungserbringung angefertigten Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten (insb. offene Arbeitsdateien wie z. B. InDesign- / Photoshop-Daten) und Aufzeichnungen verbleiben im Eigentum von M. Schmid Mediendesign. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

7.6
M. Schmid Mediendesign behält sich vor, auf den Vervielfältigungsstücken (z. B. im Website-Footer oder Impressum) als Urheber genannt zu werden und die fertigen Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Kunden unentgeltlich für die Eigenwerbung (Online-Portfolio, Social Media, Präsentationen) zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich und in Textform bei Auftragserteilung.

7.7
Soweit M. Schmid Mediendesign im Rahmen der Leistungserbringung Materialien Dritter (z. B. Stockfotos, Grafiken, Schriftarten/Fonts, Audio-Tracks oder Software-Plugins) einbindet, an denen M. Schmid Mediendesign selbst nur Unterlizenzen hält, wird dem Kunden das Nutzungsrecht nur im Umfang der Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Drittlizenzen streng zu beachten.

8  Geheimhaltung und Vertraulichkeit

8.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote, Konzepte, Kalkulationen, Zugangsdaten, Strategien, Entwürfe, technische Informationen sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.


Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

8.2
M. Schmid Mediendesign wird sowohl eigene Mitarbeiter als auch zur Vertragserfüllung herangezogene Dritte (z. B. freie Mitarbeiter oder Spezialisten) in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen verpflichten.

9  Haftung und Freistellung

9.1
M. Schmid Mediendesign haftet gegenüber dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9.2
M. Schmid Mediendesign haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens (soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist) sowie bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Produkthaftungs-gesetz).

9.3
Verletzt M. Schmid Mediendesign fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die termingerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.

9.4
Im Übrigen ist eine Haftung von M. Schmid Mediendesign ausgeschlossen.

9.5
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von M. Schmid Mediendesign für ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter.

9.6
Der Kunde stellt M. Schmid Mediendesign von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung – frei, die gegen M. Schmid Mediendesign aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden (z. B. der Verletzung von Urheber- oder Markenrechten bei vom Kunden gelieferten Bildern oder Logos) geltend gemacht werden.

10  Schlussbestimmungen

10.1
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen M. Schmid Mediendesign und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von M. Schmid Mediendesign, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eventuelle Vertragslücken.

 

Burladingen, 11.06.2026